08. Dezember 2005

NRW-Landesregierung zur jährlichen Aufstellung eines Investitionsprogramms gesetzlich verpflichte

08.12.2005 – KGNW-Mitgliederversammlung verabschiedet einstimmig eine Resolution zum angekündigten Bewilligungsstopp der Landesregierung für Investitionsvorhaben für Krankenhäuser

08. 12. 2005 – Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) haben die Delegierten der nordrhein-westfälischen Krankenhäuser einstimmig eine Resolution zum angekündigten Bewilligungsstopp der Landesregierung für Investitionsvorhaben für Krankenhäuser verabschiedet.

Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen fordern die Landesregierung auf, ihren gesetzlichen Verpflichtungen, die in dem entsprechenden Bundesgesetz verankert sind, nachzukommen, jährlich ein Investitionsprogramm in ausreichendem Umfang aufzustellen. Komme die Landesregierung dieser Rechtsverpflichtung nicht nach begehe sie einen klaren Rechtsbruch und müsste mit Hilfe der Gerichte dazu gezwungen werden, ihren gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den Krankenhäusern nachzukommen, heißt es in der Resolution.

Diese Position der KGNW-Mitglieder wird durch eine gutachterliche Stellungnahme untermauert, die die KGNW bei der Rechtsanwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs & Widmeier in Auftrag gegeben hatte. In dem Gutachten wurde die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, für das kommende Jahr kein Investitionsprogramm aufzustellen – wie im Krankenhausgesetz NRW (§ 20) vorgesehen, rechtlich bewertet.

Die Resolution steht als pdf-Datei zum Download bereit.