10. November 2005

Zentrale KGNW-Forderungen beim nordrhein-westfälischen Krankenhaustag:

Finanzierung des Gesundheitswesens reformieren Ansätze zur Überwindung der Sektorengrenzen beleben Systemwidrige steuerliche Zugriffe auf Klinken stoppen

Düsseldorf, 10. November 2005 – „Die Finanzierung des Gesundheitswesens muss grundlegend reformiert und die im Ansatz stecken gebliebene Überwindung der strikten Trennung zwischen ambulantem und stationärem Sektor muss neu zu belebt werden!“ – Mit diesen zentralen Forderungen richtete sich Dr. Johannes Kramer, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, heute beim nordrhein-westfälischen Krankenhaustag in Düsseldorf an die Verhandlungspartner von CDU/CSU und SPD in den laufenden Koalitionsverhandlungen und eine zukünftige Bundesregierung.

Es dürfe keine weitere Flickschusterei an den Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mehr geben, betonte Dr. Kramer und forderte eine vom individuellen Arbeitsverhältnis abgekoppelte Finanzierungsregelung bei gleichzeitiger Wahrung der solidarischen Elemente der GKV.

Der KGNW-Präsident wies darauf hin, dass der gesteigerten Nachfrage nach medizinischen Leistungen im geltenden System nicht ausreichend entsprochen werden könne. Da die Stagnation der deutschen Wirtschaft von Massenarbeitslosigkeit begleitet werde, könne der Finanzierungsbedarf unserer sozialen Sicherung aufgrund der Koppelung der Beitragseinnahmen der Krankenkassen an den Faktor Arbeit nicht gedeckt werden.

„Durch die Aufhebung der Sektorengrenzen muss eine größere Kontinuität in der Versorgung erreicht werden“, betonte der KGNW-Präsident. Die Krankenhäuser wollten sich zu „Integrierten Dienstleistungszentren" weiterentwickeln, die eine Gesamtversorgung aus einer Hand anbieten könnten. Dieses garantiere zugleich auch mehr Wirtschaftlichkeit und eine bessere Qualität.

Um den sektorenübergreifenden Wettbewerb zu beleben, fordert die KGNW, dass Krankenkassen und Krankenhäusern Verträge über den Katalog ambulant durchführbarer Operationen (§ 115 b SGB V) zukünftig zweiseitig vereinbaren können und dass der Katalog erweitert werde.

Nach Kramers Worten sei es bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum ambulanten Operieren im Krankenhaus Krankenkassen, Vertragsärzten und Krankenhäusern bis heute nicht gelungen, in einem gemeinsamen Vertrag faire Konditionen für einen Katalog ambulanter Operationen festzulegen, die von den Krankenhäusern durchgeführt werden dürfen. Das hindere die Krankenhäuser daran, in diesem Feld verstärkt aktiv zu werden.

Dr. Kramer erläuterte eingehend, dass durch den systemwidrigen steuerlichen Zugriff auf Krankenhäuser und die restriktive Rechtsauslegung der Finanzverwaltungen bei der Ertrags- und Umsatzsteuer insbesondere in NRW führen zu einer nicht akzeptablen steuerlichen Belastung der Krankenhäuser führten.

Die mit zahlreichen Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre verbundenen grundsätzlichen Veränderungen im Krankenhausrecht würden seit etwa drei Jahren von den Finanzverwaltungen durch ihre Auslegung des Steuerrechts nicht nachvollzogen. „Die Suche nach neuen Steuerquellen wird vehement vorangetrieben“ erklärte Dr. Kramer und forderte die Landesregierung dringend auf, sich dieses Problems verstärkt anzunehmen. Die Krankenhäuser seien durch die gesetzlichen Finanzierungsgrundlagen nach Jahren der Budgetdeckelung an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit angekommen. Zusätzliche steuerliche Belastungen sind keinesfalls tragbar, betonte der KGNW-Präsident. Er wies daraufhin, dass durch die Steuerjagd der Finanzverwaltungen z.B. Krankenhäuser mit 250 Betten jährlich mit circa 200.000 Euro zusätzlich belastet werden.

Sein Unverständnis brachte Dr. Kramer zu dem von NRW- Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann angekündigten Bewilligungsstopp für 2006 bei neuen Investitionen zum Ausdruck. Aufgrund der chronischen Unterfinanzierung und der dramatischen Finanzsituation vieler Krankenhäuser dürfe es auf keinen Fall zu diesem Bewilligungsstopp kommen. Auch seien die Ankündigungen unter betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten für die Krankenhäuser unannehmbar und in der Sache nicht nachvollziehbar.

Der KGNW-Präsident zeigte Verständnis für die finanziell schwierige Lage, in der sich das Land befindet. Gleichwohl müssten Förderungen noch möglich sein, insbesondere dort wo einem Krankenhaus eine existentielle Gefährdung droht und wo Verordnungen oder rechtliche Regelungen wie z.B. das Medizinproduktegesetz umgesetzt werden müssten.