02. September 2005

Es darf keinen Bewilligungsstopp für Investitionsvorhaben des Landes für Krankenhäuser geben

Die KGNW kritisierte scharf die Ankündigung des neuen NRW-Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann, in den kommenden Jahren keine neuen Bewilligungsbescheide für Krankenhäuser mehr auszustellen


KGNW-Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Krankenhauspolitik in NRW. Es darf keinen Bewilligungsstopp für Investitionsvorhaben des Landes für Krankenhäuser geben

Einen Bewilligungsstopp für Investitionsvorhaben der Krankenhäuser durch die Landesregierung dürfe es nicht geben, kommentierte Dr. Johannes Kramer, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), heute auf einer Pressekonferenz der KGNW die Ankündigung des neuen NRW-Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann, in den kommenden Jahren keine neuen Bewilligungsbescheide für Krankenhäuser mehr auszustellen.

Mit Unverständnis reagierte der KGNW-Präsident bei der heutigen Vorstellung der KGNW-Positionen zur künftigen Krankenhauspolitik in NRW auf diese Aussagen des Ministers. Die Ankündigungen seien unter betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten für die Krankenhäuser unannehmbar und in der Sache nicht nachvollziehbar. Nach Kramers Worten müsse im Detail geprüft werden, ob ein Stopp überhaupt notwendig sei, da z. B. bewilligte Investitionsmaßnahmen von der Bewilligung bis zum Abschluss einige Jahre dauern und deshalb die Haushaltsmittel nur in entsprechenden Raten abfließen.

In NRW dürften die notwendigen Investitionsmittel des Landes, auf die Krankenhäuser einen Rechtsanspruch haben, nicht weiter zurückgeschraubt und grundsätzlich gefährdet werden, forderte Dr. Kramer. Gerade in der jetzigen, höchst sensiblen Umstellungsphase auf das DRG-Fallpauschalensystem wäre ein Stopp für viele Krankenhäuser in NRW mit nicht kalkulierbaren Risiken verbunden. Bereits durch die bisher von der ehemaligen SPD-/Grünen-Landesregierung bereitgestellten, völlig unzureichenden investiven Mittel fehle den Krankenhäusern Geld, um sich auf weitere Herausforderungen der Zukunft, wie z. B. ambulante Öffnung der Krankenhäuser, integrierte Versorgungsformen, Telematik-Infrastruktur, einzustellen.

Die bereits jetzt dramatische Finanzsituation vieler Krankenhäuser und damit auch das Insolvenzrisiko werde sich weiter verschärfen, hob der KGNW-Präsident hervor und wies auf die hohen Wachstums- und Beschäftigungspotentiale des Krankenhausbereichs hin, die nicht ausgezehrt werden dürften.

Im Mittelpunkt der KGNW-Positionen, in denen die KGNW ausdrücklich ihre Dialog- und Kooperationsbereitschaft gegenüber der CDU-/FDP-geführten Landesregierung zum Ausdruck bringt, stehen neben der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser durch das Land zentrale Themen wie die Krankenhausplanung und Entbürokratisierung des Gesundheitswesens sowie die ausufernden steuerlichen Belastungen der Krankenhäuser.

So befürwortet die KGNW die Absicht der Landesregierung die Krankenhausplanung in NRW unter Beteiligung der Selbstverwaltungspartner zu novellieren. Eine Vielzahl von Regelungen, insbesondere bei der Krankenhausplanung muss aus Sicht der KGNW abgeschafft oder angepasst werden. Dabei sieht die KGNW die Letztverantwortung für eine flächendeckende stationäre Versorgung und den Sicherstellungsauftrag weiter beim Land Nordrhein-Westfalen.

Einen hohen Stellenwert räumen die Krankenhausträger der Ausbildung ein. Aus dieser Verantwortung heraus darf es keinesfalls zu einem Abbau von Ausbildungsplätzen – auch nicht im Einzelfall – kommen, soweit Krankenhäuser auf Basis der vereinbarten Feststellungen Ausbildungen anbieten und Ausbildungswillige zur Verfügung stehen.

Massiven Handlungsbedarf sieht die KGNW in der Beseitigung der bürokratischen Überregulierung, unter der das Gesundheitswesen und damit auch die Krankenhäuser leiden und durch die kostbare Ressourcen der direkten Gesundheitsversorgung und Patientenbehandlung verbraucht und entzogen werden. Hier sind für die KGNW ein radikaler Stopp und eine Umkehrung dieser Entwicklung dringend geboten. Zahlreiche bürokratische Regelungen beim Arbeitsschutz, Medizinproduktegesetz, dem Krankenhausgesetz Nordrhein-Westfalen sowie zahlreiche Verwaltungsvorschriften müssen ersatzlos gestrichen werden. Eine dringende Notwendigkeit sieht die KGNW bei der anstehenden Umsetzung der onkologischen Qualitätssicherung nach dem Krebsregistergesetz. Hier müssen endlich die vielfältigen Dokumentationsanforderungen in der Qualitätssicherung harmonisiert und in ein übergreifendes und einheitliches Landesgremium eingebunden werden.

Ebenfalls muss durch eine verbindliche gesetzliche Regelung eine durchsetzbare Anspruchsgrundlage für die Krankenhäuser zum Abschluss zweiseitiger Verträge geschaffen werden, damit die in § 116 b SGB V vorgegebene ambulante Öffnung der Krankenhäuser endlich in die Praxis umgesetzt wird.

Gegensteuern will die KGNW bei systemwidrigen steuerlichen Zugriffen auf Krankenhäuser. Die KGNW hat festgestellt, dass die Finanzverwaltungen immer mehr Sektoren im Krankenhaus der Besteuerung unterwerfen – dies führt zu einer nicht mehr hinnehmbaren finanziellen Belastung der Krankenhäuser insbesondere in NRW. Diese zusätzlichen Belastungen sind im derzeitigen Krankenhausfinanzierungssystem nicht berücksichtigt. Die ausufernde steuerliche Belastung der Krankenhäuser muss gestoppt und die steuerlichen Vorgaben müssen an die grundlegend veränderte Krankenhausstruktur und die gesetzlichen Aufgaben der Selbstverwaltung systemgerecht angepasst werden.

Die KGNW unterstützt weiterhin nachdrücklich die Absicht der Europäischen Kommission, im Zuge der anstehenden Novellierung der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) für Bereitschaftsdienste eine eigene arbeitsrechtliche Differenzierung einzuführen. Dies ist der richtige Weg, um den Besonderheiten im Gesundheitswesen gerecht zu werden. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie wird voraussichtlich erst 2006 verabschiedet, so dass eine Verlängerung der Übergangsregelung des § 25 ArbZG bis Ende 2006 notwendig ist – und sollte von NRW im Bundesrat nachdrücklich unterstützt werden.

Eine grundlegende Reform der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung hält die KGNW für dringend erforderlich. Da die Finanzierung der sozialen Sicherung und damit auch des Gesundheitswesens in Deutschland heute alleine auf dem Faktor Arbeit beruht, muss aus KGNW-Sicht eine vom individuellen Arbeitsverhältnis abgekoppelte Finanzierungsregelung bei gleichzeitiger Wahrung der solidarischen Elemente der GKV Ziel dieser Reform sein.

Die KGNW Positionen zur Weiterentwicklung der Krankenhauspolitik finden Sie in der angefügten zip-Datei.