10. Dezember 2003

Integrierte Versorgung: Patientenversorgung aus einem Guss

Für die KGNW und die KV Westfalen-Lippe führt die Integrierte Versorgung zu durchorganisierten und ganzheitlichen Behandlungsketten und einer Patientenversorgung aus einem Guss.

Gemeinsame Presseerklärung der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe:

Integrierte Versorgung: sinnvoll, wenn alle profitieren

Dortmund/Düsseldorf, 10.12.2003; „Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser sehen in der Integrierten Versorgung einen Gewinn“, ist Dr. Wolfgang Aubke, 2. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), sicher – wenn die Bedingungen für die Integrierte Versorgung stimmen, die das GKV-Modernisierungsgesetz ab Januar forcieren soll. „Integrierte Versorgung muss alle Beteiligten, Patienten wie Leistungserbringer, voranbringen“, stimmt ihm Richard Zimmer, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), zu. Unter dem Motto „Zusammenarbeit im gegenseitigen Interesse“ wollen KVWL und KGNW deshalb nun gemeinsam funktionierende Modelle zur Integrierten Versorgung entwickeln.

Besonderes Augenmerk verdient dabei die Schnittstelle zwischen Arztpraxis und Krankenhaus. Ein erster Schritt der Zusammenarbeit ist eine Untersuchung der KVWL, bei der westfälische Krankenhäuser über den Stand bereits bestehender Kooperationen der Integrierten Versorgung in ihrem Bereich befragt hat.

Mit der Gesundheitsreform soll die Verzahnung von Praxis, Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtungen bei der Versorgung von Patienten verstärkt werden. „Integrierte Versorgung“, wie sie im Sozialgesetzbuch V beschrieben ist, soll die starre Trennung der Sektoren „Praxis“ und „Krankenhaus“ auflösen. Eine Steuerung der Patienten von einem Punkt aus kann die Effizienz der Behandlung steigern und langfristig auch Kosten senken.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz werden die Hürden für den Sprung über die Sektorengrenze niedriger gelegt. Das Gesetz schreibt fest, dass jeweils bis zu einem Prozent der Gesamtvergütung für Vertragsärzte und von jeder Krankenhausrechnung für die Integrierte Versorgung umgeleitet werden – ein Umstand, der eine gewisse Goldgräberstimmung im Gesundheitswesen ausgelöst hat.

Die ab 2004 veränderte Situation gilt es jedoch nüchtern zu analysieren: Wer an der Integrierten Versorgung teilnehmen will, muss neben der medizinischen auch über betriebswirtschaftliche Kompetenz verfügen und zu großen Investitionen in die Strukturen der Leistungserbringung bereit sein. Hinzu kommt, dass die Teilnahme an der Integrierten Versorgung für Patienten freiwillig ist.

Nachdem die Befragung der westfälischen Krankenhäuser gute Kooperationsansätze, aber auch viel Informations- und Handlungsbedarf offenbart hat, sollen zunächst Kooperationskonferenzen mit Krankenhäusern, Ärztenetzen und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen eingerichtet werden, um die gesetzliche Theorie vor Ort mit Leben zu füllen.

Mit ihrem „Kompetenzzentrum neue Versorgungsformen“ macht die KVWL kooperationswilligen Ärztinnen und Ärzten zudem wertvolles Wissen für die Arbeit in der Integrierten Versorgung zugänglich. Auch die KGNW vermittelt als kompetenter Ansprechpartner Krankenhäusern, welche die neuen Möglichkeiten der Integrationsversorgung nutzen wollen, die notwendigen Informationen und Hilfestellungen.