16. Juli 2003

Einjährige Ausbildung in der Krankenpflegehilfe weiterhin möglich

Als richtigen Schritt in die richtige Richtung wertete die KGNW die Entscheidung des NRW-Gesundheitsministeriums, die einjährige Krankenpflegehilfeausbildung weiterzuführen.


Düsseldorf, 16. Juli 2003 – KGNW begrüßt Erklärung des Gesundheitsministeriums zur Krankenpflegehilfe:

„Die einjährige Krankenpflegehilfeausbildung nicht einzustellen ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung“, begrüßte der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Richard Zimmer, eine Erklärung des NRW-Gesundheitsministeriums vom 14. Juli 2003. Darin hat das Ministerium klar gestellt, die Ausbildung zur Krankenpflegehelferin/ zum Krankenpflegehelfer auch bei Umsetzung des neuen Krankenpflegegesetzes weiter zu führen. Bei dem drastischen Rückgang von Ausbildungsplätzen sei eine Schließung aller Ausbildungsstätten in den Krankenhäusern in diesem Bereich das völlig falsche Signal.

Nach Berechnungen des Gesundheitsministeriums sind zurzeit circa 400 Ausbildungsplätze in der Krankenpflegehilfe in NRW besetzt. Das Ministerium hat Behauptungen zurückgewiesen, die Ausbildung zur Krankenpflegehelferin/zum Krankenpflegehelfer werde gestoppt und künftig solle es die einjährige Ausbildung in Nordrhein-Westfalen nicht mehr geben. Damit tritt das Ministerium Irritationen entgegen, in Zeiten des Lehrstellenmangels durch gesetzliche Regelungen Lehrstellen abbauen zu wollen.

„Die KGNW hat bereits im Februar dafür plädiert, die bisherige landesrechtliche Regelung zur Krankenpflegehilfeausbildung bei zu behalten,“ erklärte Zimmer. Dies habe die KGNW in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Krankenpflegegesetzes dem Ministerium auch mitgeteilt. Zur Sicherung einer bedarfsgerechten Ausbildung in den Pflegeberufen könne auch durch die praxisnah am Krankenhaus angesiedelte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe flexibel auf zukünftige Herausforderungen und die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen reagiert werden, betonte der KGNW-Geschäftsführer.

Weiterhin werde Jugendlichen mit theoretisch schwächeren Leistungen durch die Krankenpflegehilfeausbildung die Möglichkeit eröffnet, nach erfolgreichem Abschluss die dreijährige Berufsausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger zu beginnen. Mit der einjährigen Krankenpflegehilfeausbildung werden Kenntnisse und Fertigkeiten für eine Grundpflege vermittelt, um die Patienten nach ihren Bedürfnissen gezielt und individuell betreuen zu können.