13. November 2001
KGNW unterstützt die Entwicklung einer zukunftsfähigen Krankenhausstruktur:
Bettenkahlschlag in der Krankenhausversorgung verhindert
Düsseldorf, 13. November 2001. – "Auf der Grundlage der vorgelegten Rahmenvorgaben für die Krankenhausplanung in NRW können eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur und stabile Versorgungsangebote auf hohem Niveau entwickelt werden", bewertete Dr. Rudolf Kösters, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen die heute vom Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit des Landes vorgelegten quantitativen Rahmenvorgaben zur Krankenhausplanung. "Ein Bettenkahlschlag in Nordrhein-Westfalen konnte verhindert werden. Dies ist ein entscheidendes Ergebnis", erklärte der KGNW-Präsident. Über die Rahmenvorgaben wird nun der Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge am 28. November 2001 angehört.
"In konstruktiven Verhandlungen mit der Landesregierung und den Krankenkassen ist es der Krankenhausseite gelungen, ihre Position zu den Auswirkungen einer drastischen Reduzierung der Bettenkapazitäten zu verdeutlichen und auf die Gefahren für eine patientennahe Versorgung hinzuweisen", erklärte der KGNW-Präsident. Die Einigung auf die quantitativen Eckwerte der Krankenhausplanung sei im Ganzen ein akzeptables Ergebnis, auch wenn es in einigen Bereichen zu durchaus spürbaren Einschnitten kommen werde.
Dr. Kösters hob hervor, dass für den vorgegebenen Grad der Bettenauslastung als Grundlage zukünftiger Planungen endlich eine differenzierte Formel gefunden werden konnte. Hierbei sei berücksichtigt worden, dass insbesondere bei den Fachgebieten mit geringer Verweildauer und somit häufigem Patientenwechsel ein niedrigerer Bettennutzungsgrad zu Grunde gelegt werden muss. Für die überwiegende Mehrzahl der Fachgebiete sei deshalb eine zum Teil deutliche Absenkung der Nutzungsgrade z.B. Augenheilkunde und HNO-Heilkunde von 85 Prozent auf 77,5 Prozent erreicht worden; so konnte die Zahl der Betten, die abgebaut werden sollte, deutlich nach unten korrigiert werden, erklärte der KGNW-Präsident.
Für die KGNW steht aber der auf die Regierungsbezirke verteilte Bettenabbau, der von der Landesregierung vorgenommen und veröffentlicht wurde, noch zur Diskussion. Die Mitglieder des Landesplanungsausschusses wurden hierzu um Stellungnahme gebeten.
Für die Krankenhäuser sei es entscheidend, welche Auswirkungen die auf Landesebene ermittelten quantitativen Vorgaben für die regionale und standort- bezogene Krankenhausplanung und damit für die wohnortnahe Krankenhausversorgung der Patienten und Bürger habe, so Dr. Kösters. "In dieser Diskussion werden die Krankenhausträger auch weiterhin für eine qualifizierte und patientennahe Krankenhausversorgung eintreten".
Als bundesweit richtungsweisend betrachtet die KGNW, dass sich die an der Krankenhausplanung Beteiligten für NRW auf eine nähere Bestimmung des Begriffs der wohnortnahen Versorgung – besonders im ländlichen Raum - verständigen konnten. Dabei wird davon ausgegangen, dass ein Krankenhaus nicht weiter als 10 bis 20 km vom Patienten entfernt sein soll. Bei schlechter topographischer Lage oder schwieriger verkehrstechnischer Infrastruktur ist eine kürzere Entfernung angemessen, um ein Krankenhaus erreichen zu können.
Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. (KGNW) ist der Zusammenschluss der Krankenhausträger und ihrer Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf. Die Aufgabe der KGNW ist es, auf "eine der Würde des Menschen verpflichtete, humane, bedarfsgerechte, leistungsfähige, wirtschaftliche und finanziell abgesicherte Versorgung durch eigenverantwortlich tätige Krankenhäuser mit pluraler Trägerstruktur hinzuwirken". Sie vertritt die Interessen ihrer Mitgliedskrankenhäuser und nimmt die ihr gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung wahr. In den etwa 470 nordrhein-westfälischen Krankenhäuser werden jährlich mehr als 3,7 Millionen Patienten behandelt. Mit rund 250 000 Beschäftigten sind die Krankenhäuser einer der bedeutendsten Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen.