24. Mai 2016

Pflegestärkungsgesetze und Heilmittelverordnungen

Was ändert sich in der Pflegeversicherung?

Das 1. Pflegestärkungsgesetz brachte deutliche Verbesserungen für die häusliche Pflege und stationären Pflegeeinrichtungen. In 2017 soll nun das 2. Pflegestärkungsgesetz in Kraft treten, in dem der Pflegebedürftigkeitsbegriff neue definiert und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt wird.

In dem Vortrag werden beide Gesetze inhaltlich erläutert und die wichtigsten Unterschiede gegenübergestellt. Im zweiten Teil des Vortrages soll dargelegt werden, welche Faktoren bei der Verordnung von Heilmitteln (z.B. Physiotherapie, Logopädie) zu beachten sind.

Die Referentin, Christiane Mais, betreut und berät seit vielen Jahren als Leiterin des Schlaganfallbüros Ruhr und Aphasiker-Zentrums NRW e.V. Angehörige von chronisch erkrankten Patienten und steht den Anwesenden nach dem Vortrag für Fragen zur Verfügung.

Die Veranstaltung findet am 09. Juni im Philippusstift, Haus F des Katholischen Klinikums Essen in der Hülsmannstraße 17 statt. Sie beginnt um 18:00h und endet gegen 19:30h.
Die Vortragsveranstaltung findet im Rahmen der Patientenhochschule statt. Eine Anmeldung ist erforderlich für interessierte Bürger/innen. Sie können sich unter der Telefonnummer 0201 / 6400-1021 anmelden oder sofort unter http://gesundinessen.de/patientenhochschule/aktuelle_vorlesungen/

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