01. April 2011

Innerbetriebliche Gesundheitsförderung

Dienstvereinbarung zur Prävention von Suchterkrankungen bei Mitarbeitern

Foto: v. l.: Geschäftsführerin Britta Marquardt und MAV-Vorsitzende Martina Breyer.

Suchterkrankungen bei Mitarbeitern kommen in allen Branchen vor. Zum Schutz ihrer Mitarbeiter hat die Alexianer Aachen GmbH jetzt eine Dienstvereinbarung abgeschlossen zur Prävention von Suchterkrankungen bei Mitarbeitern und zum Umgang mit abhängigkeitsgefährdeten und -erkrankten Mitarbeitern. Die Dienstvereinbarung zwischen der Geschäftsführung und der Mitarbeitervertretung (MAV) der Alexianer Aachen GmbH ist Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Ziel der innerbetrieblichen Suchtberatung und Suchtprävention ist es, den gefährdeten oder erkrankten Mitarbeitern so zu helfen, dass das Arbeitsverhältnis möglichst bestehen bleiben kann. Gleichzeitig sollen Vorgesetzte und Kollegen in ihrem Umgang mit der betroffenen Person unterstützt werden. Geschäftsführung, Betriebsleitung und Mitarbeitervertretung sind sich einig, dass die Dienstvereinbarung einen wichtigen Beitrag leistet, um Suchtmittelmissbrauch im betrieblichen Rahmen so weit wie möglich einzuschränken.

"Die Arbeit in einem psychiatrischen Krankenhaus und in unserem Eingliederungsbereich ist eine psychisch sehr anstrengende und anspruchsvolle Arbeit, die den Mitarbeitern alles abverlangt", betont die MAV-Vorsitzende Martina Breyer. "Daher legen wir großen Wert darauf, dass betriebliches Gesundheitsmanagement, insbesondere die Prävention stärker in den Vordergrund rückt. Mit der Dienstvereinbarung schaffen wir Transparenz und gewähren den Mitarbeitern unabdingbare Rechte."

Als konkrete Richtlinie, wie mit Auffälligkeiten bei Mitarbeitern umgegangen werden soll, wurde ein spezieller Fünf-Stufen-Plan entwickelt. Der Plan gibt vor, welche Schritte in welchen Zeitabständen einzuleiten sind, um den betroffenen Mitarbeiter in seiner Situation optimal zu unterstützen. Vor allem das persönliche Gespräch mit dem Mitarbeiter steht hier im Vordergrund. Erst wenn der Mitarbeiter die angebotenen Hilfestellungen nicht wahrnimmt und weiterhin auffällig ist, kommt in der fünften Stufe die Kündigung als letzte Konsequenz zum Tragen.

Ein externer Suchtberater steht als Ansprechpartner für den betroffenen Mitarbeiter zur Verfügung. Er berät außerdem Kollegen und Vorgesetzte des Mitarbeiters. Darüber hinaus gibt es für die Mitarbeiter der Alexianer Aachen GmbH spezielle Schulungen zum Umgang mit abhängigkeitsgefährdeten und -erkrankten Mitarbeitern. Ein neu einberufener Arbeitskreis Gesundheitsförderung koordiniert die Maßnahmen und Angebote der Suchberatung.

Britta Marquardt, Geschäftsführerin der Alexianer Aachen GmbH, freut sich, mit der Suchtberatung den Mitarbeitern wertvolle Hilfestellungen anbieten zu können: "Als Geschäftsführerin ist mir wichtig, dass ich meiner Verantwortung gegenüber den mir anvertrauten Patienten, Bewohnern und Klienten ausreichend nachkommen kann. Auf der anderen Seite liegt mir die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Herzen", erklärt sie. "Wenn ein Mitarbeiter erkrankt ist, empfinde ich es als wichtig, diesem Mitarbeiter zu helfen und ihn nicht fallen zu lassen. Ich halte nichts von Vorverurteilung oder gar Stigmatisierung."