01. März 2012

Auch an die Vorsorgevollmacht denken

„Blickpunkt Gesundheit“ nahm die Patientenverfügung in den Fokus

Ein volles Haus gab es am Montagabend beim „Blickpunkt Gesundheit“ im Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil: Thema waren die Patientenverfügung und die vielfältigen medizinischen und juristischen Aspekte, die damit verbunden sind. „Der Wille des Patienten steht für uns Mediziner an erster Stelle“, so Prof. Dr. Peter Zahn, Direktor der Klinik für Anästhesiologie, Intensiv-, Palliativ- und Schmerzmedizin. „Damit wir bei einem Patienten, der sich selbst nicht mehr äußern kann, in seinem Sinne handeln können, ist eine Patientenverfügung ein sehr wichtiges Instrument: Denn darin kann man seine Werthaltungen und seine Wünsche zur medizinischen Behandlung ausdrücken und sie auf diese Weise dem Behandlungsteam mitteilen.“

Entscheiden, wer für mich entscheiden soll

Dass eine Patientenverfügung alleine nicht ausreicht, machte Marion Meichsner deutlich. „Dass, was sie dort verfügt haben, tritt später meist nicht ein“, so die Bochumer Fachanwältin für Familien- und Strafrecht. „Wichtig ist deshalb eine zusätzliche Vorsorgevollmacht: Damit autorisiere ich eine Person meines Vertrauens, für mich wichtige Entscheidungen zu treffen, wenn ich mich selbst meiner Umwelt nicht mehr mitteilen kann.“ Tritt dieser Ernstfall ein und es gibt keinen Vorsorgebevollmächtigten, so werde ein gesetzlicher Betreuer bestellt. „Keineswegs ist es so, dass Ehepartner oder Kinder quasi automatisch befugt sind, für den Betroffenen entscheiden zu dürfen“, erklärte die Expertin. In jedem Falle solle man jemanden benennen, der die Wertvorstellungen der betreffenden Person so gut kenne, dass er fähig sei, wichtige Entscheidungen zum Beisiel zu einer bestimmten medizinischen Behandlung in ihrem Sinne zu treffen.

Individuelle Bestimmungen für den Ernstfall

Wer zudem eine Patientenverfügung erstellt, sollte sich zunächst einmal einen Überblick verschaffen, empfahl Dr. Stephanie Goldhammer, Klinik für Anästhesiologie, Intensiv-, Palliativ- und Schmerzmedizin des Bergmannsheil: „Es gibt mitterweile hunderte von verschiedenen Patientenverfügungen; das macht es nicht leicht, das für mich am besten passende Formular zu finden.“ Das Bundesministerium für Justiz gebe eine sehr detaillierte Anleitung zur Erstellung einer Patientenverfügung heraus und auch das Bergmannsheil habe eine eigene Patientenverfügung entwickelt.

Wer in seinem Formular bestimmte medizinische Maßnahmen im Falle einer unheilbaren Erkrankung ausschließen möchte, der könne sich auf der anderen Seite zum Beispiel palliativmedizinische Angebote ausdrücklich wünschen. „Auch wenn ich keine lebensverlängernden Therapien möchte, möchte ich ja vielleicht dennoch schmerzfrei sein“, sagte Dr. Goldhammer. Wer sich darüber bereits vorzeitig im Klaren sei, der könne einen solchen Behandlungswunsch in der Patientenverfügung formulieren. Natürlich müsse man auch dafür Sorge tragen, dass die Patientenverfügung auffindbar ist. „Am Besten ist ein Zettel oder ein Kärtchen im Portemonnaie, auf dem ich dokumentiere, dass ich eine Patientenverfügung habe und wo ich sie hinterlegt habe“, so der Rat der Expertin.

Über das Bergmannsheil

Das Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil repräsentiert den Strukturwandel im Ruhrgebiet wie kein anderes Krankenhaus: 1890 als erste Unfallklinik der Welt zur Versorgung von verunglückten Bergleuten gegründet, zählt es heute zu den modernsten und leistungsfähigsten Akutkliniken der Maximalversorgung und gehört zum Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum (UK RUB). In 22 Kliniken und Fachabteilungen mit insgesamt 622 Betten werden jährlich rund 19.000 Patienten stationär und ca. 60.000 ambulant behandelt. Mehr als die Hälfte der Patienten kommen aus dem überregionalen Einzugsbereich. Weitere Informationen im Internet unter: www.bergmannsheil.de.