27. Oktober 2020

Vorbereitende Maßnahmen im Krankenhausbereich bei steigenden COVID-19-Infektionen nötig

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat gegenüber der Tagesschau erklärt, die Krankenhäuser seien für einen Anstieg der COVID-19-Infektionszahlen gut vorbereitet. Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG, bezeichnete die aktuelle Situation trotz steigender Infektionszahlen als beherrschbar, rief jedoch zur Vorsicht auf. Zurzeit gebe es mehr als 8.000 freie Intensivbetten, durch Verschieben von elektiven Behandlungen könnten weitere 10.000 Betten freigemacht werden. Auch die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen schließt sich der Zuversicht der DKG an, dass die deutschen Krankenhäuser so gut wie kaum ein anderes Klinikwesen weltweit auf einen weiteren Anstieg der Infektions- und Patientenzahlen vorbereitet seien, betrachtet aber die sich aktuell verschärfende Infektionslage innerhalb der Corona-Pandemie mit großer Sorge. Damit die Krankenhäuser auch weiterhin vorbereitet sind, hat die KGNW dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) dargelegt, in welchen Punkten politische Unterstützung auf Landes- und Bundesebene benötigt wird. Hier rücken folgenden vier zentrale Punkte in den Fokus:

1. Erneute Aussetzung der starren Pflegepersonaluntergrenzen

Die Krankenhäuser in NRW sind innerhalb kurzer Zeit in der Lage, das elektive Geschehen deutlich einzuschränken und große Anteile der maximal verfügbaren Behandlungs- und Intensivkapazitäten für COVID-19-Patienten bereitzustellen. Das ist allerdings nur leistbar, wenn die starren Pflegepersonaluntergrenzen kurzfristig wieder ausgesetzt werden, die überraschenderweise am 01.08.2020 vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) wiedereingesetzt wurden. Das IG NRW (Informationssystem Gefahrenabwehr NRW) und das DIVI-Intensivregister sind eingeübte und hilfreiche Instrumente für die Koordination des Infektions- und Behandlungsgeschehens. Daneben konnten die Behandlungsteams in den Krankenhäusern wertvolle Erkenntnisse über den Krankheitsverlauf im Rahmen einer Coronainfektion sowie die damit einhergehenden Notwendigkeiten für eine Kooperation zwischen den Krankenhäusern erwerben.

2. Dringende Reaktivierung der Freihaltepauschalen

Das genaue Ausmaß des zu erwartenden Anstiegs der Intensivpatienten kann derzeit nicht verlässlich abgeschätzt werden. In diesem Zusammenhang müssen sowohl die Auswirkungen der nunmehr angedachten und in Teilen bereits umgesetzten erweiterten Schutzmaßnahmen abgewartet sowie das aktuell im Vergleich zur ersten Jahreshälfte geänderte Durchschnittsalter und die vermutlich geringere Krankheitslast der Infizierten berücksichtigt werden.
Im Ergebnis kann derzeit nicht von einer unmittelbar drohenden Gefahr von Versorgungsengpässen ausgegangen werden. Dennoch sollten bereits jetzt konkrete Überlegungen zu flankierenden Maßnahmen der Politik ernstlich erwogen werden. Hierzu gehört neben der erneuten Aussetzung der starren Pflegepersonaluntergrenzen die dringende Reaktivierung der Freihaltepauschalen, um die Leerziehung von Betten zeitnah gewährleisten und vor allem aufrechterhalten zu können, damit COVID-19-Patienten im Bedarfsfall sofort behandelt werden können.

3. Organisatorische Schutzmaßnahmen

Ferner sollte erneut eine auskömmliche und verlässliche finanzielle sowie gegebenenfalls logistische, strukturelle Unterstützung (zum Beispiel Schutzausrüstungen – PSA) der Krankenhäuser im Falle einer krisenhaften Zuspitzung des Infektionsgeschehens bereits jetzt vorbereitet werden und dann auch erfolgen können.

4. Vorbereitung für die mögliche Verlängerung der Ausweisung von Spezialversorgern für das Jahr 2021

Es sollten Vorbereitungen getroffen werden, um – bei einer Verschärfung der Situation – die Verlängerung der Ausweisung von Spezialversorgern für das Jahr 2021 kurzfristig vornehmen zu können, was zu Beginn der Corona-Pandemie unmittelbar durch das Land für das Jahr 2020 erfolgt ist. Dies ist erforderlich, damit kein Krankenhaus im Rahmen der ohnehin schon angespannten Lage in der COVID-19-Pandemie Strafzahlungen im Kontext der gestuften Notfallversorgung hinnehmen muss.