17. Januar 2013
KGNW sieht bei neuem Krankenhausplan noch erheblichen Diskussionsbedarf
Die Landesregierung hat dem Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales gestern (16.01.2013) den Entwurf „Krankenhausplan NRW 2015“ vorgelegt. Der Ausschuss beschloss, am 7. März 2013 eine Anhörung zu diesem Thema durchzuführen, zu der unter anderem die Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung eingeladen werden sollen. Die KGNW begrüßt die Möglichkeit der Anhörung ausdrücklich, da der vorliegende Entwurf zum neuen Krankenhausplan in wesentlichen Punkten Spielräume für Interpretationen eröffnet, deren Auswirkungen gravierend sein können. Im Hinblick auf die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung gebe dies Anlass zu großer Sorge.
Über die zentralen Kritikpunkte hat die KGNW die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales bereits im Vorfeld der Sitzung am 11.01.2013 mit einem Schreiben informiert. In dem Schreiben werden die Abgeordneten vor dem Hintergrund ihrer Verantwortung für die nordrhein-westfälischen Krankenhausversorgung darum gebeten, sich für eine Überprüfung des nunmehr vorliegenden Entwurfs „Krankenhausplan NRW 2015“ einzusetzen.
Mit Schreiben vom 15.01.2013 hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Hinblick auf dessen Sitzung am 16.01.2013 Korrekturen zum Entwurf „Krankenhausplan NRW 2015“ zukommen lassen. Da der KGNW zu diesen Korrekturen konkrete Änderungsankündigungen des MGEPA vorlagen, wurden die betreffenden Punkte in unserem Schreiben an die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales nicht mehr aufgegriffen. Mit den Korrekturen wird zum einen die im Ursprungsentwurf noch vorgesehene Vorgabe, für jede Abteilung insgesamt mindestens drei Fachärztinnen und Fachärzte des entsprechenden Gebiets vorhalten zu müssen, abgemildert. Zum anderen wird die Anbindung der Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses an den Umfang seiner Weiterbildungsermächtigung relativiert.
Im Rahmen der Expertenanhörung am 7. März 2013 wird die KGNW zum vorliegenden Entwurf detailliert Stellung nehmen.