22. Dezember 2014

Fortbildungscurriculum „Krankenhaushygiene“ der Ärztekammern

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in Abstimmung mit den zuständigen Fachgesellschaften und der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) ein Fortbildungscurriculum „Krankenhaushygiene“ verabschiedet. In Nordrhein-Westfalen werden die einzelnen Module in Bochum, Düsseldorf, Gelsenkirchen und Münster durchgeführt.

Grund für die Etablierung dieser modularisierten Fortbildung ist die aktuelle Diskussion um die Hygienezustände in deutschen Kliniken, die mittlerweile auch die Gesundheitspolitik und den Gesetzgeber erreicht hat. Die Verbesserung der Hygiene in den Krankenhäusern gilt als wichtiges Ziel und wurde auch im Rahmen neuer rechtlicher Grundlagen im Infektionsschutzgesetz schriftlich festgehalten. Demnach soll in stationären Einrichtungen mit einer Größe von mehr als 400 Betten ein hauptamtlicher Krankenhaushygieniker tätig sein.

Die Weiterbildung im Rahmen des Fortbildungscurriculums gliedert sich in sechs verschiedene Module. Der Grundkurs als Modul I umfasst 40 Unterrichtsstunden und vermittelt unter anderem Informationen über gesetzliche und normative Regelungen zur Krankenhaushygiene, Hygienemanagement und Aufgaben des Hygienefachpersonals, Hygienemaßnahmen beim Umgang mit infektiösen Patienten und die Hygieneanforderungen in den verschiedenen Funktions- und Risikobereichen. Die Teilnehmer erhalten die Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“. Die Module II bis VI vertiefen das entsprechende Wissen in Bezug auf unterschiedliche Schwerpunktthemen. So geht es in Modul II um die Organisation der Hygiene, während sich Modul III mit den Grundlagen der Mikrobiologie beschäftigt. In Modul IV geht es um bauliche und technische Hygiene. Modul V behandelt gezielte Präventionsmaßnahmen und Modul VI befasst sich mit qualitätssichernden Maßnahmen und Ausbruchsmanagement.

Ausführliche Informationen zu den Inhalten und zur Anmeldung erhalten Sie hier.