07. November 2014

Entwurf des Inklusionsstärkungsgesetzes für NRW

Das NRW-Landeskabinett hat am 28. Oktober 2014 den von Sozialminister Guntram Schneider vorgelegten Entwurf des Nordrhein-Westfälischen Inklusionsstärkungsgesetzes gebilligt.

„Mit dem ersten allgemeinen Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion
in NRW wollen wir den Menschen mit Behinderungen in unserem Land ein selbstbestimmtes Leben erleichtern. Unser Ziel ist die volle und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen und die Beseitigung von Barrieren, die sie daran hindern. Wir setzen konkrete Leitlinien, wie die Einrichtungen des Landes und der Kommunen die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen sollen“,
sagte der Minister.
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