25. April 2014

Ergebnisse des Sondertreffens der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 16.04.2014

Am 16. April 2014 fand ein gemeinsames Sondertreffen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in der Landesvertretung der Freien und Hansestadt Hamburg in Berlin statt.

Die für Gesundheit und Pflege zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder haben über Fragen der stationären wie der ambulanten Versorgung, pflegepolitische Themen und die Reform der Pflegeausbildung diskutiert. Am Rande des Sondertreffens wurde auch über die Konstituierung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die die im Koalitionsvertrag angekündigte Krankenhausreform vorbereiten soll, beraten.


In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Bundesgesundheitsminister Gröhe, Bundesfamilienministerin Schwesig, die Gesundheitssenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg Prüfer-Storcks, der hessische Gesundheitsminister Grüttner sowie der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Schweitzer über folgende aus Krankenhaussicht besonders interessanten Punkte berichtet:


  • Die konstituierende Sitzung der Bund-Länder-AG, die die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigte Krankenhausreform vorbereiten soll, wird erstmals am 26.05.2014 tagen. Bis Ende 2014 will sich die AG auf Grundzüge einer Krankenhausreform verständigen.

  • Mitglieder der AG sollen jeweils vier Vertreter der SPD-geführten A-Länder, vier Vertreter der CDU-geführten B-Länder sowie Vertreter des BMG und der CDU/CSU und SPD-Fraktionen im Deutschen Bundestag sein. Welche Länder in der AG vertreten sein werden, wurde noch nicht bekannt gegeben.

  • Beratungsgegenstand der AG soll neben den bereits im Koalitionsvertrag angekündigten Themen wie

    • stärkere Berücksichtigung der Qualität bei der Vergütung und der Krankenhausplanung,
    • höhere Qualitätstransparenz, u. a. durch stärkere Nutzung von Routinedaten,
    • verbesserte Abbildung des Personalbedarfs der Krankenhäuser in der DRG-Kalkulation (insbesondere Pflege),
    • Konkretisierung der Sicherstellungszuschläge,
    • bessere Abbildung der krankenhausspezifischen Kosten im Orientierungswert,
    • sachgerechte Finanzierung der Hochschulmedizin,
    • verbesserte Finanzierung der ambulanten Notfallversorgung


    auch das Thema Investitionsfinanzierung sein.

  • Im Hinblick auf die Investitionsfinanzierung vertreten Bund, A-Länder und B-Länder offensichtlich noch unterschiedliche Positionen. So sprach sich Frau Prüfer-Storcks im Namen der A-Länder für die Wiederbelebung des in den Koalitionsverhandlungen der Bundesregierung bereits andiskutierten „Umstrukturierungsfonds“ zur Umwidmung und Schließung von Krankenhäusern aus (Volumen: 500 Mio. Euro). Herr Grüttner hielt im Namen der B-Länder einen Investitionsfonds zwar ebenfalls für sinnvoll, sprach sich aber ausdrücklich für einen „Innovationsfonds“ aus, da über diesen auch modernere Krankenhausstrukturen gefördert werden sollten. Herr Gröhe hielt sich bei diesem Thema erwartungsgemäß sehr zurück, betonte die Verantwortung der Länder für die Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung und wies darauf hin, dass die Themen Betriebskostenfinanzierung und Investitionsfinanzierung nicht getrennt voneinander beraten werden könnten.

  • Ohne dies näher zu konkretisieren, deutete Minister Gröhe darüber hinaus an, dass zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen den Krankenhäusern zusätzliche Mittel zu Lasten der Krankenkassen bereitgestellt werden sollen.

  • Zum Thema „Qualität“ signalisierten die Vertreter der Länder deutlich, dass sie stärker als bisher in die Entwicklung der Kriterien für die Qualitätssicherung einbezogen werden möchten – sowohl im G-BA als auch im neuen Qualitätsinstitut.


Über die geplante Pflegereform soll in einer gesonderten Arbeitsgruppe beraten werden. Beratungsgegenstand dieser Arbeitsgruppe werde auch das geplante Pflegeberufegesetz sein. Die Länder seien sich einig, dass die Pflegeausbildung generalisiert werden soll. Bis Ende 2014 wollen sich die Länder und der Bund über die Inhalte und die Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung einigen. Ein erster Gesetzentwurf werde für das Jahr 2015 angestrebt.