30. April 2009

Verhandlungen zur EU-Arbeitszeitrichtlinie gescheitert

Düsseldorf, 30. April 2009 – Mit Enttäuschung haben die Krankenhäuser auf die endgültig gescheiterten Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat über eine Neuauflage der EU-Arbeitszeitrichtlinie reagiert.

In den vergangenen fünf Jahren konnten sich das Europäische Parlament und der Ministerrat trotz intensiver Vermittlungsversuche nicht auf einen Kompromiss einigen. So hatte die Europäische Kommission im Verlauf der Diskussion einen Vorschlag für eine Novelle der Arbeitszeitrichtlinie auf den Weg gebracht, weil die überwiegende Zahl der Mitgliedsstaaten das aus dem Jahr 2003 stammende Recht wegen des allgemeinen Fachkräftemangels im Gesundheitsbereich nicht umsetzen kann. Der europäische Gesetzgeber wollte die von ihm selbst geschaffene künstliche Verknappung der Fachkräfte im Gesundheitssektor mit einem Richtlinienvorschlag wieder auflösen. Dieses Ziel haben das EU-Parlament und der EU-Ministerrat aber nach den jetzt gescheiterten Verhandlungen nicht erreicht.

Aus Sicht der Krankenhäuser macht dieser Vorgang mehr als deutlich, dass einmal auf EU-Ebene auf den Weg gebrachte Richtlinien nur schwer korrigierbar sind und dass das Subsidiaritätsprinzip deshalb besonders im Gesundheitswesen sehr eng ausgelegt werden muss.

Nunmehr muss in der nächsten Legislaturperiode die Europäische Kommission einen neuen Richtlinienvorschlag ausarbeiten. Hier fordern sowohl die KGNW als auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), dass der Kompromiss des Ministerrats aus dem vergangenen Jahr Grundlage für den neuen Vorschlag sein muss.

Nach diesem Kompromiss, der für KGNW und DKG eine gute Balance zwischen Arbeitnehmerschutz und Arbeitszeitflexibilisierung darstellt, wird die inaktive Zeit des Bereitschaftsdienstes nicht als Arbeitszeit gewertet. Zudem wird bei den Mitgliedsstaaten dauerhaft die Möglichkeit für das sogenannte „Opt-out“ belassen. Diese „Opt-Out-Klausel“ des Ministerrates sieht vor, dass Arbeitnehmer, die ihre Zustimmung erteilen, im Durchschnitt eines Dreimonatszeitraumes bis zu 60 bzw. 65 Stunden in der Woche (wenn die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit angesehen wird) arbeiten dürfen. Derzeit nutzen 15 EU-Mitgliedsländer diese „Opt-Out-Regelung“.