19. Dezember 2008

Bundestag verabschiedet KHRG

Der Deutsche Bundestag hat das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) verabschiedet. Nach einem abschließenden „Durchgang“ im Bundesrat am 13. Februar 2009 – dieses Gesetz bedarf als „nichtzustimmungspflichtiges Gesetz“ nicht der Zustimmung des Bundesrates – kann dann das KHRG unter Berücksichtigung der am 11. Dezember 2008 nach langen Verhandlungen in der Regierungskoalition konsentierten Änderungsanträge rückwirkend zum 1. Januar 2009 Inkrafttreten.

Noch im Vorfeld der Verabschiedung im Bundestag hatte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Rudolf Kösters in einer Pressemitteilung den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge in einer Pressemitteilung scharf kritisiert. So sei aus Sicht der Krankenhäuser das Gesamtergebnis enttäuschend und das Gesetzgebungsverfahren zur Krankenhausfinanzierung ende mit einem verwässerten Hilfspaket und falschen ordnungspolitischen Weichenstellungen für die Kliniken.

Die Träger der Krankenhäuser und ihre ca. 1 Mio. Beschäftigten seien tief enttäuscht über Inhalt und Verfahren der Gesetzgebung. Wertschätzung und Würdigung der Leistung sähen anders aus, so Dr. Kösters, der zudem darauf hinwies, dass harte gesetzliche Vorgaben die Preiserhöhungsmöglichkeiten der Krankenhäuser auf die Grundlohnrate der Vorjahre begrenzten. In 2008 seien dies 0,14 Prozent (netto) und für 2009 ebenfalls nur 1,41 Prozent. Die Tarifabschlüsse sähen aber Kostensteigerungen von etwa 8 Prozent für die beiden Jahre vor. Zudem lägen Inflationsrate und insbesondere Energiekostenanstieg ebenfalls deutlich über diesen Werten.

Mit dem Hilfspaket der Koalition für die Tarifsteigerungen werde nur etwa die Hälfte des Personalkostenanstiegs refinanziert, betonte der DKG-Präsident. Mit der anderen Hälfte, ca. 2 Mrd. Euro, sowie mit dem Anstieg der Sachkosten würden die Krankenhäuser alleingelassen und würde zu einem weiteren deutlichen Arbeitsplatzabbau führen. Die aufgrund der Budgetdeckelung stattfindende schleichende Rationierung werde sich ebenso wie der Weg in die Zweiklassenmedizin nochmals beschleunigen.

Nach den Worten von Dr. Kösters wird sich durch die Streckung der Konvergenzphase um ein weiteres Jahr die absehbare Entwicklung weiter verschärfen und es wird für die Krankenhäuser in einigen Bundesländern in 2009 zum Wegfall geplanter Einnahmen führen. Erschwerend komme hinzu, dass die Hilfen - anders als zugesagt - erst spät im Jahr fließen werden, weil das Gesetz langwierige Verhandlungen mit den Kassen vorsieht. Es sei geradezu grotesk, dass ein geschrumpftes Hilfspaket ohne Not zeitverzögert werde, während überall in der Volkswirtschaft nach Möglichkeiten gesucht wird, die Konjunktur zu fördern. Banken wird mit vielen 100 Mrd. Euro sofort geholfen, Krankenhäuser müssen die ab Januar 2009 zu zahlenden höheren Löhne teuer vorfinanzieren. Und dies, obwohl den Kassen Monat für Monat über den Fonds Mittel einschließlich der Hilfen für die Krankenhäuser bar zufließen. Das sei ein Skandal.
Zudem ging der DKG-Präsident auf eine bisher nicht gekannte krankenhaus-feindlichen Atmosphäre im Gesetzgebungsverfahren ein. Mit einer unübersichtlichen Zahl von Änderungsanträgen, die weitere Lasten für Krankenhäuser vorsahen, sei dieses Gesetzgebungsverfahren vom federführenden Gesundheitsministerium in geradezu chaotischer Weise belastet worden. Ordnungspolitische Grundbekenntnisse, für die die Bundesgesundheitsministerin noch auf dem Deutschen Ärztetag eingetreten war, seien mit der Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes für den Fonds zu Leerformeln geworden und die Deckelung der Krankenhausausgaben setze sich in neuem Gewande fort.

Letztlich seien durch das Insistieren des Gesundheitsministeriums gegenüber dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf durchweg Verschlechterungen eingetreten, so Dr. Kösters. Die Aufstockung der befristeten Personalkostenzuschüsse für Pflegekräfte auf 90 Prozent ändere an dieser Bilanz nichts. Ob die 3,5 Mrd. Euro, die den Krankenhäusern in 2009 als Erlöszuwachs zugesichert wurden und aus denen die Tarif- und Sackostensteigerungen, das Pflegestellenprogramm, die Funktionsfähigkeit der Ausbildungsstätten, die Morbiditätslasten und vieles mehr bezahlt werden müssten, tatsächlich in den Kliniken ankommen werden, sei unsicher. Die Gesamtkostenlast der Häuser jedenfalls liege bei mehr als 6,7 Mrd. Euro.

Auch das Aktionsbündnis "Rettung der Krankenhäuser" auf Bundesebene kritisierte in einer Presseerklärung anlässlich der Verabschiedung ebenfalls das KHRG als eine undosierte Finanzspritze, die auf Dauer die hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung in den Krankenhäusern nicht sichern könne. Damit blieb die Unterfinanzierung der Krankenhäuser bestehen, zumal auch die Investitionslücke in den Bundesländern nicht geschlossen werde. Das Aktionsbündnis habe zudem noch in buchstäblich letzter Sekunde weitgehende Kürzungsabsichten des Bundesgesundheitsministeriums an diesem Hilfsprogramm in Höhe 3,5 Mrd. abwehren können.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es weiter, dass die Krankenhäuser und ihre Beschäftigten erwarten, dass der 2009 neu zu wählende Deutsche Bundestag und die Bundesländer die Krankenhausfinanzierung endlich auf gesunde Beine stellen. Die Klinikfinanzierung müsse insgesamt stärker am Bedarf orientiert werden, damit der Versorgungsauftrag der Krankenhäuser für die Bevölkerung auch in Zukunft in hoher Qualität erfüllt werden könne. Krankenhäuser müsste endlich wieder mehr investieren und modernisieren können.