11. Mai 2006

Ministerium genehmigt landesweiten Basisfallwert 2006 für NRW

11.05.2006 - Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW hat heute den landesweiten Basisfallwert von 2.687,23 Euro für das Jahr 2006 für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser genehmigt.

Auf Vorschlag der zuständigen Schiedsstelle Rheinland hatten sich die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) und die Verbände der Krankenkassen am 14.03.2006 auf diesen landesweiten Basisfallwert für das Jahr 2006 geeinigt, der aber entsprechend den gesetzlichen Regelungen von der zuständigen Genehmigungsbehörde noch genehmigt werden musste.
Die Krankenhäuser können somit die örtlichen Budget- und Entgeltverhandlungen für das Jahr 2006 aufnehmen und abschließen.

Der Landesbasisfallwert ist die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen. Im neuen Finanzierungssystem (DRG-System) dient der Landesbasisfallwert der Berechnung der Krankenhausbudgets und bestimmt ganz entscheidend die Höhe der zukünftigen Preise für die Behandlung im Krankenhaus und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann. Da sich die KGNW und die Krankenkassen im Vorfeld trotz Übereinstimmungen in einigen Punkten nicht auf einen landesweit geltenden Basisfallwert hatten einigen können, musste – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – die Schiedsstelle angerufen werden.