14. März 2006
Vergleichsvorschlag zum landesweiten Basisfallwert 2006
14.03.2006 - Nach intensiven Beratungen hat die Schiedsstelle KHG-Rheinland den Vertragspartnern am 14. März 2006 einen Vergleichsvorschlag zur Vereinbarung des landesweiten Basisfallwertes 2006 für das Land Nordrhein-Westfalen einvernehmlich unterbreitet.
- Der landesweite Basisfallwert für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31.12.2006 vor Ausgleich und Kappung beträgt 2.740,95 Euro.
- Für das Jahr 2006 wird als Abschlag auf den abschließend durchzuführenden Fehlschätzungsausgleich bei der Ermittlung des landesweiten Basisfallwertes für das Jahr 2007 pauschal ein Betrag von 10,00 Euro eingestellt. Für die gesetzlich vorgeschriebene Kappung wird für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31.12.2006 ein Betrag von 43,72 Euro als fester Betrag berücksichtigt.
- Der landesweite Basisfallwert für das Jahr 2006 beträgt nach Abzug von Ausgleich und Kappung 2.687,23 Euro.
Der Vergleichsvorschlag der Schiedsstelle erfolgte vorbehaltlich eines Widerrufes bis zum 31.03.2006.