07. Februar 2006

Scharfe Kritik an KKH-Forderung zur Abschaffung der freien Klinikwahl

07.02.2006 - Scharf kritisiert haben DKG und KGNW die Forderung der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) nach Abschaffung der freien Krankenhauswahl.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen haben die Forderung der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), die freie Krankenhauswahl für Patienten abzuschaffen, scharf kritisiert. DKG und KGNW bewerteten den Kassen-Vorschlag als einen weiteren Schritt hin zur Bevormundungsmedizin. Gleichzeitig würden grundlegende Patientenrechte mit Füßen getreten und der Zugang zu notwendigen Behandlungen im Krankenhaus eingeengt. Für ein modernes Gesundheitswesen, das nicht auf weitere Reglementierungen, sondern auf Eigenverantwortung und Vorsorge des mündigen Patienten setzt, sei die Forderung der KKH geradezu absurd.
DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers bezeichnete in einer Pressemitteilung die Forderung der KKH als durchschaubar. Hinter dem Vorschlag der Krankenkasse stünden vorwiegend ökonomische Interessen. So sei zu befürchten, dass die Krankenkasse nicht die medizinisch sinnvollen Einrichtungen vorschreibe.

Gleichzeitig stellte Robbers klar, dass über die Auswahl einer Klinik ausschließlich der Patient in Abstimmung mit dem einweisenden Arzt befinde, welcher die regionalen Kliniken und entsprechende Fachkliniken in weiterer Entfernung am besten kenne. Dabei müsse der gesetzlich versicherte Patient nicht unbedingt das nächstgelegene Krankenhaus wählen. Bei Vorliegen einer medizinischen Begründung könne der Arzt den Patienten auch in ein anderes Krankenhaus einweisen. Der Vertragsarzt sei geradezu verpflichtet eine Klinik auszuwählen, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Forschung angemessen behandele.

Robbers betonte, der richtige Weg sei nicht die Abschaffung der Klinikwahl für Versicherte, sondern die Erhöhung von Transparenz und Qualität der medizinischen Leistungen. Mittels der gesetzlichen Qualitätssicherungsvorgaben – wie Qualitätsbericht und Mindestmengenregelung – seien bereits wichtige Meilensteine von den Kliniken für ein patientenzentriertes Behandlungsangebot gesetzt worden. Zudem habe die Einführung der Fallpauschalenabrechnung in den Kliniken einen starken Qualitätswettbewerb ausgelöst.