Krankenhäuser begrüßen Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung

177 Seiten umfasst der Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung aus SPD, FDP und den Grünen. Darin sind auf knapp acht Seite die Eckpunkte zu „Pflege und Gesundheit“ enthalten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und weitere Krankenhausvertreterinnen und -vertreter haben die Pläne weitgehend begrüßt. Sie versprechen ihre konstruktive Unterstützung bei der Verbesserung des Gesundheitssystems und der Arbeitsbedingungen für die Klinikbeschäftigten.

Aus Sicht der DKG stellt das Papier eine sehr gute Arbeitsgrundlage für die kommenden vier Jahre dar. Neben zahlreichen konkret benannten Zukunftsprojekten werde auch ein neuer, konstruktiver Politikstil deutlich. „So verstehen wir die Ankündigung der Koalition zu einem Bund-Länder-Pakt bei der Krankenhauspolitik als den Aufbruch in eine neue Zeit des Dialogs und der politischen Verantwortung. Die im Koalitionsvertrag benannten Aufgaben bei der Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung können nur gemeinsam angegangen werden. Das sind hoffnungsvolle Signale, den bisher schmerzhaften kalten Strukturwandel jetzt endlich beenden zu wollen“, sagte DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß.

PPR 2.0 gegen die Personalprobleme in der Pflege und neuen Rettungsschirm

Vor allem ein Vorhaben macht den Krankenhäusern Hoffnung: Der künftigen Koalitionäre planen, das von ver.di, Deutschem Pflegerat und der DKG gemeinsam erarbeitete Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument (PPR 2.0) kurzfristig umzusetzen. Der bisherige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, derzeit noch geschäftsführend im Amt, hatte dieses strikt abgelehnt. Dabei eignet es sich bestens, um die Personalprobleme in der Pflege nachhaltig anzugehen. „Es ist eine ganz wichtige Botschaft der neuen Regierung, das die Pflegenden in den Krankenhäusern als Aufbruch verstehen werden. Der Fachkräftemangel in der Pflege ist eine der größten gesundheitspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre“, führte Gaß aus.

Darüber hinaus verspricht die Ampel-Koalition, das DRG-System weiterzuentwickeln und die Probleme der Sektorentrennung im deutschen Gesundheitssystem anzugehen. Das eröffnet den Krankenhäusern neue ambulante Behandlungsmöglichkeiten für die Patientinnen und Patienten.

Als sofortige Maßnahme fordern die Krankenhäuser einen neuen Rettungsschirm, „der diesen Namen auch verdient und die Krankenhäuser wirksam unterstützt. Wir erwarten dazu klare Entscheidungen rund um die am 9. Dezember stattfindende Ministerpräsidentenkonferenz“, betonte Gaß.

Gestärkte Krankenhäuser als Anker der Gesundheitsversorgung

Neben der DKG verbinden auch weitere Krankenhausvertreterinnen und -vertreter mit dem vorgelegten Koalitionsvertrag große Hoffnungen. So fordert Josef Düllings, KGNW-Vorstandsmitglied und Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) Strukturreformen für eine nachhaltige, zukunftssichere Gesundheitsversorgung mit gestärkten Krankenhäusern als Anker dieser Versorgung. „Dafür brauchen wir endlich – und das fordert der VKD schon seit etlichen Jahren – ein Zukunftskonzept Deutsches Krankenhaus. Dieses Konzept sollte nicht am grünen Tisch entwickelt werden, sondern wir erwarten, dass die Praktiker, speziell auch das Management vor Ort, einbezogen werden.“

Konkret sieht der Koalitionsvertrag in Absprache mit den Bundesländern eine umfassende Reform für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vor. Eine Regierungskommission soll Empfehlungen erarbeiten und Leitlinien einer Krankenhausplanung erstellen. Die Planung soll sich an Leistungsgruppen und Versorgungsstufen sowie an bestimmten Kriterien wie Erreichbarkeit und demographischer Entwicklung orientieren. Außerdem soll die Kommission ein angepasstes Krankenhausfinanzierungssystem erarbeiten und vorlegen. Dieses soll die Besonderheiten der verschiedenen Versorgungsstufen künftig stärker durch erlösunabhängige Vorhaltepauschalen berücksichtigen.

Für eine sektorenübergreifende Versorgung möchte die künftige Bundesregierung die ambulante Bedarfs- und die stationäre Krankenhausplanung hin zu einer gemeinsamen, sektorenübergreifenden Versorgungsplanung weiterentwickeln. Darüber hinaus planen die Koalitionäre unter anderem, zur Förderung der Ambulantisierung sogenannte „Hybrid-DRGs“ einzuführen – eine Art sektorengleicher Vergütung für vergleichbare Leistungen.