01. April 2019

Berechtigte Ärzte zur Abgabe einer Zweitmeinung

Auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) können berechtigte Ärztinnen und Ärzte zur Abgabe einer Zweitmeiniung recherchiert werden:

Arztsuche der KVWL

(hierfür Sonderleistung/Therapieverfahren: Zweitmeinungsverfahren anwählen)

KVNO: Ärztliche Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen