DeQS-Verfahren Knieendoprothesenversorgung
(ehemals QSKH-Verfahren KEP Knieendoprothesenversorgung)
Mit dem G-BA Beschluss vom 16.07.2020 wurden die themenspezifischen Bestimmungen zum DeQS-Verfahren 15 „Knieendoprothesenversorgung QS KEP“ beschlossen. Das Verfahren entspricht dem ehemaligen QSKH-Verfahren KEP Knieendoprothesenversorgung.
Gegenstand des Verfahrens sind Erstimplantationen von Knieendoprothesen, unikondylären Schlittenprothesen sowie Knieendoprothesenwechsel oder -komponentenwechsel bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren. Diese Eingriffe werden als „Indexeingriffe“ bezeichnet.
Die Indikatoren fokussieren unter anderem auf eine angemessene Indikationsstellung bei der Implantation oder dem Wechsel bzw. Komponentenwechsel einer Knieendoprothese sowie auf Komplikationen im Zusammenhang mit dem künstlichen Kniegelenkersatz. Weitere Indikatoren beziehen sich auf die Funktionalität des künstlichen Gelenks und die Gehfähigkeit der Patientinnen und Patienten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus. Die Indikatoren im Erfassungsjahr 2021 sind unverändert geblieben, d.h. sie entsprechen den im Erfassungsjahr 2020 unter der QSKH-RL erhobenen Indikatoren.
Die dokumentationspflichtigen Datensätze einschließlich Überliegerfälle aus dem Jahr 2020 (in 2020 aufgenommene und in 2021 entlassene Patienten) des Verfahrens QS KEP werden quartalsweise (erstmals zum 15. Mai 2021, 15. August 2021, 15. November 2021 und 28. Februar 2022) an die DAS-KH bei der KGNW (xmldaten@bqs-institut.de) übermittelt. Abgabefrist für die Ganzjahresdaten sowie für die Sollstatistik zum Erfassungsjahr 2021 ist der 15.03.2022.
Weitere Informationen zum Verfahren QS KEP finden sich auf der Website des IQTIG.
(ehemals QSKH-Verfahren KEP Knieendoprothesenversorgung)
Mit dem G-BA Beschluss vom 16.07.2020 wurden die themenspezifischen Bestimmungen zum DeQS-Verfahren 15 „Knieendoprothesenversorgung QS KEP“ beschlossen. Das Verfahren entspricht dem ehemaligen QSKH-Verfahren KEP Knieendoprothesenversorgung.
Gegenstand des Verfahrens sind Erstimplantationen von Knieendoprothesen, unikondylären Schlittenprothesen sowie Knieendoprothesenwechsel oder -komponentenwechsel bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren. Diese Eingriffe werden als „Indexeingriffe“ bezeichnet.
Die Indikatoren fokussieren unter anderem auf eine angemessene Indikationsstellung bei der Implantation oder dem Wechsel bzw. Komponentenwechsel einer Knieendoprothese sowie auf Komplikationen im Zusammenhang mit dem künstlichen Kniegelenkersatz. Weitere Indikatoren beziehen sich auf die Funktionalität des künstlichen Gelenks und die Gehfähigkeit der Patientinnen und Patienten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus. Die Indikatoren im Erfassungsjahr 2021 sind unverändert geblieben, d.h. sie entsprechen den im Erfassungsjahr 2020 unter der QSKH-RL erhobenen Indikatoren.
Die dokumentationspflichtigen Datensätze einschließlich Überliegerfälle aus dem Jahr 2020 (in 2020 aufgenommene und in 2021 entlassene Patienten) des Verfahrens QS KEP werden quartalsweise (erstmals zum 15. Mai 2021, 15. August 2021, 15. November 2021 und 28. Februar 2022) an die DAS-KH bei der KGNW (xmldaten@bqs-institut.de) übermittelt. Abgabefrist für die Ganzjahresdaten sowie für die Sollstatistik zum Erfassungsjahr 2021 ist der 15.03.2022.
Weitere Informationen zum Verfahren QS KEP finden sich auf der Website des IQTIG.