08. Dezember 2020

KGNW: Gesetzentwurf zur Krankenhausplanung lässt Folgen für die Versorgung offen – Bewertung erst im Licht konkreter Auswirkungen möglich

Bei den Beratungen über die künftige Krankenhausplanung warnt der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Jochen Brink, vor übereilten Festlegungen. Der von den Regierungsfraktionen von CDU und FDP vorgelegte Entwurf für ein „Drittes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ lasse noch keine Bewertung zu, welche konkreten Auswirkungen der Schwenk zu medizinischen Leistungsbereichen und Leistungsgruppen als neue Planungskriterien auf die rund 345 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen haben werden. „Die KGNW begleitet den von CDU und FDP begonnenen Prozess für eine Reform der Krankenhausplanung nach wie vor konstruktiv, aber weiterhin ergebnisoffen“, stellt Brink im Vorfeld einer Expertenanhörung am 09.12.2020 im Landtag klar. Entscheidend werde allerdings das Ergebnis der parallel zum Gesetzgebungsverfahren laufenden Beratungen zwischen der Krankenhausgesellschaft und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie den weiteren an der Planung beteiligten Partnern über die konkrete inhaltliche Ausgestaltung dieser Leistungsbereiche und Leistungsgruppen sein.

„Auch mit Blick auf diese Beratungen halten wir den aktuellen Zeitpunkt für verfrüht, um zu einer abschließenden Bewertung der künftigen Krankenhausplanung allein aufgrund des Gesetzentwurfes zu gelangen – gerade im Hinblick auf die Folgen für die Krankenhaus- und Gesundheitsstruktur des Landes Nordrhein-Westfalen“, erklärt Brink, der die KGNW in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vertreten wird. „Weitere Weichenstellungen wie die Ermittlung des zukünftigen Bedarfs liegen noch vor uns.“ Wie sich eine neue Krankenhausplanung, die sich nicht mehr an der Bettenzahl orientiert, auf die Patientenversorgung vor Ort auswirkt, berät die KGNW als Zusammenschluss der Krankenhausträger und ihrer Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen zurzeit mit dem MAGS und weiteren Institutionen wie dem Pflegerat, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft, den Krankenkassen und den Ärztekammern.

Um diese Folgen einschätzen zu können, führt die KGNW – mit Kenntnis des Gesundheitsministeriums – eine mehrstufige Auswirkungsanalyse für NRW durch. Erste Ergebnisse sind bereits in einen Klärungsprozess eingeflossen und werden vom MAGS derzeit geprüft. „Im Vordergrund muss eine lückenlose und qualitativ anspruchsvolle Versorgung der Patientinnen und Patienten stehen", betont KGNW-Präsident Brink.

Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier.