07. Mai 2014

Ministerin Steffens: Wir stärken die wertvolle Arbeit der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher

Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern in Krankenhäusern können bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit ab sofort auf Handlungsempfehlungen zurückgreifen, die das Gesundheitsministerium, die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. und der Beauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Patientinnen und Patienten gemeinsam erarbeitet und herausgegeben haben. „Damit wollen wir die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher bei ihrer wertvollen Arbeit unterstützen“, erklärte Ministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Wir wollen starke Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher, denn sie leisten einen erheblichen Beitrag dazu, das Gesundheitssystem menschlicher zu machen“, so Steffens weiter.

„Die Handlungsempfehlungen zeigen den inhaltlichen und organisatorischen Rahmen auf, den die engagierten Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher für ihre wichtige Aufgabe benötigen. Wir wollen ihnen damit den Rücken stärken und unseren Krankenhäusern eine Hilfestellung bei der Umsetzung bieten“, betonte Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW).

„Engagierte Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher leisten einen wichtigen Beitrag für eine kontinuierliche Verbesserung der Krankenhausversorgung. Sie greifen unkompliziert die Anliegen von Patientinnen und Patienten auf und stärken damit die Patientenorientierung“, unterstrich der Beauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Patientinnen und Patienten, Dirk Meyer.

Das gemeinsame Ziel ist es, das Vertrauensverhältnis zwischen Krankenhaus, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Patientinnen und Patienten zu fördern. Dazu sieht das Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen für alle Krankenhäuser die Einrichtung unabhängiger Stellen für Beschwerden von Patientinnen und Patienten vor. In der großen Mehrheit der Häuser wird diese wichtige Aufgabe von ehrenamtlichen Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern wahrgenommen. Die jetzt vorliegende Handlungsempfehlung soll als Orientierungs- und Umsetzungshilfe sowohl für Krankenhausleitungen als auch für die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher dienen.

Nordrhein-Westfalen verfügt über eine im internationalen Vergleich hoch angesehene und leistungsfähige Krankenhausversorgung. Basis für ein Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und Krankenhaus ist die Sicherstellung der Rechte der Patientin und des Patienten sowie ein systematischer und zielgerichteter Umgang des Krankenhauses mit den Anliegen und Beschwerden der Patientinnen und Patienten.

Die Handlungsempfehlungen zur Tätigkeit von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern in Krankenhäusern beschreiben Maßnahmen, mit denen das Leitbild der selbstbestimmten, mündigen Patientinnen und Patienten sowie einer gelungenen Kommunikation zwischen Patientinnen und Patienten und Krankenhaus in die Praxis umgesetzt werden können. Die Umsetzung und Organisation liegt im gesetzlichen Rahmen in der Verantwortung der Krankenhäuser und richtet sich nach den jeweiligen Strukturen vor Ort.

Zur Qualifizierung und Fortbildung von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern bietet das Landeszentrum für Gesundheit (LZG NRW) gemeinsam mit dem Patientenbeauftragten des Landes NRW, dem Gesundheitsladen Köln und der KGNW Schulungen an. Eine dieser Fortbildungen findet am 7. Mai 2014 im Klinikum Westfalen des Knappschaftskrankenhauses Dortmund statt. Ein weiterer Termin ist für den 8. Oktober 2014 in Köln vorgesehen.

Gregor Bornes vom Gesundheitsladen Köln bietet im Rahmen der Schulung einen Workshop zum Thema „Rollen und Aufgaben, Selbstverständnis und Positionierung“ an und der selbstständige Coach und Berater Alexander Popp informiert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über „Kommunikation und Ressourcen“.

Die Handlungsempfehlungen zur Tätigkeit von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern in Krankenhäusern werden über das Landeszentrum Gesundheit, die Krankenhausgesellschaft NRW und dem Patientenbeauftragten an relevante Akteurinnen und Akteure verteilt. Im Internet sind sie unter http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/gesundheit/Handlungsempfehlungen_Patientenfuersprecher.pdf
abzurufen.