26. September 2016

Schwerbehinderung, Nachteilsausgleich und Heilmittelverordnungen

Vortrag im Marienhospital Altenessen

Viele chronisch erkrankte und behinderte Menschen haben das Recht auf Anerkennung ihrer Schwerbehinderung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX. In dem Vortrag soll es darum gehen, wer den Ausweis benötigt, welche Vorteile dieser für den Betroffenen bringt und was darin festgestellt wird.

Im zweiten Teil des Vortrages soll dargelegt werden, welche Faktoren bei der Vorordnung von Heilmitteln (z.B. Physiotherapie, Logopädie) zu beachten sind.

Die Referentin Christiane Mais betreut und berät seit vielen Jahren als Leiterin des Schlaganfallbüros Ruhr und Aphasiker-Zentrums NRW e.V. Angehörige von chronisch erkrankten Patienten und steht den Anwesenden nach dem Vortrag für Fragen zur Verfügung.

Die Veranstaltung findet am 04. Oktober im Marienhospital des Katholischen Klinikums Essen in der 6. Etage, Hospitalstraße 24 statt. Sie beginnt um 18:00h und endet gegen 19:30h.

Die Vortragsveranstaltung findet im Rahmen der Patientenhochschule statt. Eine Anmeldung ist erforderlich für interessierte Bürger/innen. Sie können sich unter der Telefonnummer 0201 / 6400-1021 anmelden oder sofort unter http://gesundinessen.de/patientenhochschule/aktuelle_vorlesungen/

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