31. Januar 2014

Delegation der Krebsgesellschaft NRW übergibt NRW-Gesundheitsministerium Konzept für ein Klinisches Krebsregister in NRW

Pünktlich zum bevorstehenden Weltkrebstag überreichten Vertreter der Arbeitsgruppe „Klinisches Krebsregister“ dem Landesgesundheitsministerium ein Konzept zum Aufbau des Klinischen Krebsregisters NRW. Dieser Übergabe gingen zwei Jahre intensiver Arbeit unter dem Dach der Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen voraus. Dem zuletzt 28-köpfigen Expertengremium mit Vertretern der niedergelassenen und stationären Leistungserbringer, des selbstverwalteten Gesundheitswesen, des Epidemiologischen Krebsregisters NRW und der Selbsthilfe ist es gelungen, ein tragfähiges Gesamtkonzept für ein Klinisches Krebsregister in NRW zu verfassen.

Gemäß dem im April 2013 in Kraft getretenen Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz sind alle Bundesländer verpflichtet, flächendeckende klinische Krebsregister einzurichten. Diese Krebsregister zielen darauf ab, die Behandlung von Krebserkrankungen nachhaltig zu verbessern. Dazu müssen detaillierte Daten zur Erkrankung und zur Behandlung möglichst aller onkologischen Patientinnen und Patienten über viele Jahre gesammelt und analysiert werden. Das neue Bundesgesetz regelt dazu lediglich grundlegende Rahmenbedingungen, die erforderlich sind, um bundesweit einheitliche Standards festzuschreiben. Bei der konkreten Umsetzung sind die Länder gefordert, in der je eigenen Landesgesetzgebung Strukturen und Prozesse der klinischen Krebsregistrierung zu regeln.

Wie in fast allen anderen Bundesländern, existiert auch in Nordrhein-Westfalen derzeit noch kein klinisches Krebsregister, das die Möglichkeit bietet, landesweit den Erfolg von Diagnose, Therapie und Nachsorge systematisch zu analysieren. Allerdings kann, nach Ansicht der Arbeitsgruppe, für den jetzt anstehenden Aufbau auf ein Netzwerk bestehender Strukturen zurückgegriffen werden. So kann sich die klinische Krebsregistrierung beispielsweise an der Arbeitsweise des etablierten und sehr erfolgreichen epidemiologische Krebsregisters NRW orientieren. Zentrales Element soll daher die hier bewährte vollelektronische, mehrfachverschlüsselte Datenübertragung sein, die einerseits die Prinzipien der Datensparsamkeit und Minimierung von Dokumentationsaufwand berücksichtigt und zugleich höchsten Datenschutzansprüchen genügt. Besonderen Wert legen die Autoren in ihrem Konzept zudem auf die Möglichkeiten der Auswertung und Rückmeldung für Leistungserbringer, Patientenverbände und Öffentlichkeit. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass das Klinische Krebsregister schon bald wertvolle Informationen für die bestmögliche Patientenversorgung und zum Zwecke der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung liefert.

Als nächster Schritt steht nun der notwendige Gesetzgebungsprozess durch die Landesregierung an. Die Krebsgesellschaft NRW hat angeboten, auch diesen Prozess fachlich zu begleiten.

Die Ausarbeitung des Konzepts zur klinischen Krebsregistrierung erfolgte unter Beteiligung der Krebsgesellschaft NRW, der Selbsthilfeorganisationen in NRW, der Universitätsmedizin NRW, des Epidemiologischen Krebsregisters NRW, der niedergelassenen und stationären onkologischen Leistungserbringer, der Krankenhausgesellschaft NRW, der Ärztekammern Westfalen-Lippe und Nordrhein, der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe sowie der Krankenkassen.


Übergabe des Konzepts zum Aufbau des Klinischen Krebsregisters NRW durch die Arbeitsgruppe „Klinisches Krebsregister“ der Krebsgesellschaft NRW an das Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung Gesundheit (MGEPA)
Von links nach rechts: Dr. M. Denfeld (MGEPA), Dr. R. Kämmerer (MGEPA), Dr. J. Siebertz (MGEPA), Dr. O. Heidinger (Epidemiologische Krebsregister NRW), Dr. M. Wienand (Non-Hodgkin-Lymphome Hilfe e.V.), A. Arning (Krebsgesellschaft NRW), Prof. Dr. J. Haier (Universitätsklinikum Münster), Prof. Dr. H. Jürgens (Krebsgesellschaft NRW/Universitätsklinikum Münster), Dr. A. Gilles (Ärztekammer WL), Dr. D. Prütting (MGEPA), Dr. F. Stollmann (MGEPA), M. Litsch (AOK NORDWEST), B. Fischer (Krankenhausgesellschaft NRW), Dr. M Schrader (Krebsgesellschaft NRW), M. Blum (Krankenhausgesellschaft NRW), Dr. H.-G. Huber (Ärztekammer Nordrhein).