18. September 2007

Veränderungsrate für 2008: Krankenhäusern droht Notstand

Düsseldorf, 18. September 2007 - Die Veränderungsrate von 0,64 Prozent für das Jahr 2008 wird schwerwiegende Folgen für die Krankenhäuser und ihre Patienten haben.

Auf die schwerwiegenden Folgen der Grundlohnrate in Höhe von 0,64 Prozent für das Jahr 2008 (Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen je Versicherten), die das Bundesministerium für Gesundheit kürzlich bekannt gegeben hat, haben die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hingewiesen.
Mit einem Preisspielraum von 0,64 Prozent bei gleichzeitiger Rechnungskürzung um 0,5 Prozent im Rahmen der Sanierungsabgabe drohe das Jahr 2008 für die Krankenhäuser zum Katastrophenjahr zu werden. Nur durch entschiedenes Eingreifen der Politik mit einer Revision der Kürzungsbeschlüsse könne einem drohenden Notstand im stationären Sektor begegnet werden, appellierten die Krankenhausverbände an die Politik.

Die aus der Lohnentwicklung der Vergangenheit abgeleitete Grundlohnrate ist die gesetzliche Obergrenze für die Preiszuwächse der Fallpauschalen, mit denen inzwischen über 90 Prozent der Krankenhausleistungen vergütet werden. Die vergangenheitsbezogene Festlegungsmethode führe dazu, dass die Krankenhäuser auf der einen Seite von der guten wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt würden, während sie auf der anderen Seite massive Kostensteigerungen verkraften müssten, so KGNW und DKG.

Beide Verbände stimmten überein, dass die bislang zustande gekommenen Lohnabschlüsse in diversen Wirtschaftszweigen, die allesamt am Aufschwung orientiert sind, für die eine Million Beschäftigten in den Krankenhäusern angesichts dieser gesetzlichen Zuwachsobergrenze überhaupt kein Signal für die bevorstehenden Tarifverhandlungen sein könnten. Damit drohten im Krankenhaussektor Qualitäts- und Arbeitsplatzverluste und die Fortsetzung von Berufsabwanderungen. Anders als die Industrie und der Handel könnten die Krankenhäuser ihre Kostensteigerungen in keiner Weise in die Vergütungen weitergeben.

KGNW und DKG hoben hervor, dass hat das Bundeskabinett in der Meseberger Klausursitzung das Gesundheitswesen zurecht als großen Beschäftigungs- und Innovationsbereich bezeichnet habe. In der Klausursitzung sei auch herausgestellt worden, dass die Klinikmedizin mit hochqualifizierten Arbeitsplätzen und als Pforte der Innovationen ein zentraler Aktivposten des Gesundheitswesens und der Gesamtwirtschaft sei. Dieser Tatsache müsse die Politik jetzt Rechnung tragen, denn im Krankenhausbereich könne diese Rolle nur wirksam durchgehalten werden, wenn die Krankenhäuser unabwendbare Kostenzuwächse halbwegs refinanziert bekämen.

Die Krankenhausverbände appellieren daher an die Politik angesichts dieser dringlichen und neuen Faktenlage, die mit der Gesundheitsreform beschlossenen Kürzungen zurück zu nehmen, um den Innovationsmotor Krankenhausversorgung nicht abzuwürgen.