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Ausgleichsfonds

Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag in § 17a Abs. 5 Satz 2 KHG wird der Ausgleichsfonds von der KGNW errichtet und verwaltet. Alle relevanten Informationen zum Ausgleichsfonds finden Sie auf dieser Seite. Um Ihnen den Überblick sowie die Dokumentensuche zu erleichtern, haben wir die Thematik in die nebenstehenden Rubriken aufgeteilt.