03. März 2010

Gesundheitsminister Laumann: „Einstieg in faire

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

„Der Einstieg in faire Entgelte für alle Krankenhäuser in Deutschland ist geschafft. Mit einem ersten Konvergenzschritt werden die unterschiedlichen Basisfallwerte der Länder 2010 an den Bundesdurchschnitt angenähert. Das ist eine echte Verbesserung für unsere Krankenhäuser“, sagte Nordrhein- Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute (03. März) in Düsseldorf. In insgesamt fünf Schritten sollen die Landesbasisfallwerte, gewissermaßen die Grundpreise für Krankenhausleistungen, bundesweit einen Korridor von -1,25 bis +2,5 Prozent um den Bundesdurchschnitt erreichen. „Für die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen bedeutet der erste Schritt bereits in diesem Jahr ein Plus von gut acht Euro – das sind insgesamt rund 35 Millionen Euro“, so Laumann. Der Minister hatte den landesweiten Basisfallwert für 2010 in Höhe von 2.895 Euro zum 1. März genehmigt.

„Ich habe mich bei der letzten Reform der Krankenhausfinanzierung im Bund durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) massiv für eine Angleichung der Entgelte für die Krankenhausleistungen eingesetzt“, erklärte Laumann. „Mich ärgert zwar nach wie vor, dass die Gerechtigkeitslücke nicht ganz beseitigt wird. Aber mehr war gegen die anderen Länder nicht möglich und lässt sich auch verfassungsrechtlich nicht erzwingen“, sagte Laumann.

Der Landesbasisfallwert ist die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen. Im Finanzierungssystem (DRG-System) dient der Landesbasisfallwert der Berechnung der Krankenhausbudgets und bestimmt ganz entscheidend die Höhe der zukünftigen Preise für die Behandlung im Krankenhaus und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann.

Auch der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Richard Zimmer, zeigte sich nach den schwierigen Verhandlungen erleichtert: „Ich bin froh, dass wir am Ende doch noch eine Verständigung mit den Kostenträgern erreicht haben und die Schiedsstelle vermeiden konnten. Deshalb ist der erste Konvergenzschritt auf den bundesdurchschnittlichen Basisfallwert für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser umso wichtiger. Langfristig muss es allerdings einen einheitlichen Bundesbasisfallwert geben, denn auf Dauer dürfen Krankenhausleistungen in Nordrhein-Westfalen nicht schlechter bezahlt werden als in anderen Bundesländern.“