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KGNW zur Ausgestaltung des ordnungspolitischen Rahmens ab 2009: Für Qualitätswettbewerb, gegen Einkaufsmodelle

04.07.2007

Düsseldorf, 04. Juli 2007 - In der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion spricht sich die KGNW dafür aus, dass der Wettbewerb um die Patienten als Wettbewerb um die beste Qualität im Rahmen eines Festpreissystems ausgestaltet wird

In der aktuellen Diskussion um die Ausgestaltung und Festlegung des ordnungspolitischen Rahmens für das DRG-System nach Ablauf der Konvergenzphase – ab dem Jahr 2009 – spricht sich die KGNW für ein Festpreissystem aus. Der Wettbewerb um die Patienten soll auch zukünftig als Wettbewerb um die beste Qualität und nicht als Preiswettbewerb ausgestaltet sein. Einkaufsmodelle mit selektiven Einzelverträgen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen werden strikt abgelehnt, weil die Umsetzung eines Einkaufsmodells negative Auswirkungen auf
· die Effizienz der Leistungserbringung in den Krankenhäusern,
· die Verwaltungskosten der Krankenkassen,
· den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen,
· die Patientensouveränität,
· die Qualität der Versorgung und
· die Gesamteffizienz des Versorgungssystems

haben.

Im Gegensatz hierzu fordern Vertreter des AOK-Bundesverbandes und die Techniker Krankenkasse (TK), die Preise für alle elektiven Leistungen (so die AOK) oder zumindest für ausgewählte elektive Leistungen (so die TK) freizugeben. Über die Umsetzung von Einkaufsmodellen soll die Anwendung des Kollektivvertragssystems auf die Notfallversorgung (AOK) bzw. auf die Basis- und Notfallversorgung (TK) beschränkt werden.

Im Bundesministerium für Gesundheit wird ein Konzept diskutiert das planbare und standardisierbare Leistungen wie z. B. Blinddarm oder endoprothetische Leistungen für Einzelverträge mit Preisabsenkungsmöglichkeiten freigibt und diese Leistungen bei allen Krankenhäusern aus der Budgetsystematik herausnimmt. Zugleich sollen die Möglichkeiten der Krankenkassen, die Patienten in die Krankenhäuser mit solchen Einzelverträgen zu steuern, erweitert werden.