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KGNW nimmt Stellung zum geplanten Krankenhausgestaltungsgesetz NRW

19.06.2007

Düsseldorf, 19. Juni 2007 - Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Krankenhausgestaltungsgesetz NRW wurde am 29. März 2007 in erster Lesung im Plenum des Landtags beraten.

Die KGNW hat zu diesem Entwurf eine Stellungnahme erarbeitet und an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Herrn Karl-Josef Laumann, an die Fraktionsvorsitzenden der im Landtag vertretenen Parteien und an die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales versandt.
Im Anschreiben hat die KGNW darauf hingewiesen, dass zu aktuellen Fragen im weiteren Gesetzgebungsverfahren wie z. B. der gesetzlichen Verankerung eines Verantwortlichen für Organspende in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern bis zur Anhörung am 15. August 2007 entsprechend der weiteren Diskussionslage Stellung genommen werde.

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