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Wegfall der Sicherung der Landesförderung über Grundbucheinträge

27.04.2006

27.04.2006 - Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) begrüßt ausdrücklich, dass das Land Nordrhein-Westfalen zukünftig die Landesförderung der Krankenhäuser nur noch in Ausnahmefällen über Grundeinträge absichern will und dass diese Regelung auf Antrag auch für bereits bewilligte Investitionsfördermittel von den Krankenhäusern in Anspruch genommen werden kann

Der nordrhein-westfälische Minister für Arbeit, Gesundheit, und Soziales Karl-Josef Laumann machte diese Zusage – wie vom Gesundheitsministerium in einer Pressemitteilung veröffentlicht – auf der gestrigen Vorstandssitzung der KGNW. Darüber hinaus sind die Bezirksregierungen in einem Runderlass des Gesundheitsministeriums angewiesen worden, diese Regelung ab sofort umzusetzen.
Mit dem Wegfall der dinglichen Sicherung hat die Landesregierung einer mehrfach von der KGNW erhobenen Forderung im Zusammenhang mit der Novellierung des Krankenhausgesetzes NRW (KHG NRW) und einer Entbürokratisierung des Gesundheitswesens entsprochen. So hatte die KGNW in ihren Positionen zur künftigen Krankenhauspolitik in NRW vom August 2005 bereits zum wiederholten Mal darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsvorschriften zur dinglichen Sicherung es vielen Krankenhäusern nicht mehr ermöglichen, im erforderlichen Umfang Darlehen von den Banken zu erhalten und das Insolvenzrisiko der Krankenhäuser erhöhen. Das Ministerium hat erstmals auf der Sitzung des Landesausschusses für Krankenhausplanung am 13. Dezember 2005 eine mündliche Zusage gegeben, zukünftig auf die dingliche Sicherung von Fördermitteln zu verzichten. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte daraufhin seine Absicht bekräftigt, die dafür notwendigen Regelungen nach Abstimmung mit dem nordrhein-westfälischen Finanzministerium und dem Landesrechnungshof umzusetzen.